Denkmalförderung
Der Freistaat Sachsen gewährt auf Grundlage des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes (SächsDSchG) und der Richtlinie Denkmalförderung (RL DFö) vom 31. August 2019 Zuwendungen, die dem Schutz und der Pflege von Kulturdenkmalen dienen.
Eine Zuwendung können folgende Personen erhalten:
- Eigentümer eines Kulturdenkmales
- Besitzer (Nutzungsberechtigte) eines Kulturdenkmals.
Förderanträge auf Zuwendungen für Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen aus dem Sonderprogramm Denkmalpflege des Freistaates Sachsen und dem Denkmalschutz-Sonderprogramm der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien können jederzeit beim Landesamt für Denkmalpflege Sachsen gestellt werden. Die Antragsfrist für die Umgebinde- und Fachwerkförderung endet zum 30. Oktober des Vorjahres eines jeden Haushaltsjahres. Die Zuständigkeit der unteren Denkmalschutzbehörde für die Förderung von Objekten in ihrem Zuständigkeitsbereich (Landkreis/Stadt), für welche ebenfalls die Richtlinie Denkmalförderung Anwendung findet, bleibt davon unberührt.
Die Formulare für einen Förderantrag und für bewilligte Fördervorhaben finden Sie hier:
Antragsformulare
Informationsblatt [Download,*.pdf, 0,13 MB]
Antrag auf Förderung [Download,*.pdf, 0,26 MB]
Anlage 1 - Beschreibung der denkmalpflegerischen Ziele [Download,*.pdf, 0,02 MB]
Anlage 2 - Verbindliche Aufgabenplanung [Download,*.pdf, 0,01 MB]
Anlage 2 - Verbindliche Aufgabenplanung, Excel [Download,*.xlsx, 0,01 MB]
Weitere Formulare für bewilligte Fördervorhaben
Anlage 4a "Auszahlungsantrag" [Download,*.pdf, 0,09 MB]
Anlage 4b "Ausgabennachweis" [Download,*.xls, 0,04 MB]
Anlage 5a "Verwendungsnachweis - Sachbericht" [Download,*.pdf, 0,04 MB]
Anlage 5b "Verwendungsnachweis - zahlenmäßiger Nachweis" [Download,*.pdf, 0,27 MB]
Anlage 5c "Verwendungsnachweis - Ausgabennachweis" [Download,*.xls, 0,04 MB]
Anlage 5d "Verwendungsnachweis - Prüfvermerk - komm. Körperschaften und Kirchen" [Download,*.pdf, 0,01 MB]
Anlage 5d "Verwendungsnachweis - Prüfvermerk - übrige" [Download,*.pdf, 0,02 MB]