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Denkmalförderung

Förderung der Industriekulturstätten im Erzgebirge (InErz)

Für die Erhaltung von herausragenden industriellen Zeugnissen der Bergbaugeschichte im Erzgebirge stellen der Bund über die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Freistaat Sachsen zusammen 10 Mio. EUR bis zum Jahr 2024 zur Verfügung.  Gefördert werden herausragende bauliche Zeugnisse der montanhistorischen Industriekultur im Erzgebirge. Dies umfasst Bestandteile der Welterbestätte „Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří“, Kulturdenkmale mit montanhistorischem Bezug in der Pufferzone des Welterbes und assoziierte Objekte, die den Abbau weiterer Rohstoffe belegen und eine umfassende Darstellung der Bergbaugeschichte des Erzgebirges ermöglichen. In begründeten Fällen können auch weitere national bedeutsame und das kulturelle Erbe mitprägende Objekte mit Bezug zur Industriekultur gefördert werden. Sowohl die Bundes- als auch die Landesmittel werden im Freistaat Sachsen vom Landesamt für Denkmalpflege Sachsen bewilligt und verwaltet. Für die vorerst letzte Tranche 2024 können die Anträge ab sofort bis zum 31. Dezember 2023 einreicht werden

Förderunterlagen finden Sie hier:

Förderprogamme nach der RL Denkmalförderung

Der Freistaat Sachsen gewährt auf Grundlage des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes (SächsDSchG) und der Richtlinie Denkmalförderung (RL DFö) vom 31. August 2019 Zuwendungen, die dem Schutz und der Pflege von Kulturdenkmalen dienen.

Eine Zuwendung können folgende Personen erhalten:
- Eigentümer eines Kulturdenkmales
- Besitzer (Nutzungsberechtigte) eines Kulturdenkmals.

Förderanträge auf Zuwendungen für Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen aus dem Sonderprogramm Denkmalpflege des Freistaates Sachsen und dem Denkmalschutz-Sonderprogramm der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien können jederzeit beim Landesamt für Denkmalpflege Sachsen gestellt werden. Die Antragsfrist für die Umgebinde- und Fachwerkförderung endet zum 30. Oktober des Vorjahres eines jeden Haushaltsjahres. Die Zuständigkeit der unteren Denkmalschutzbehörde für die Förderung von Objekten in ihrem Zuständigkeitsbereich (Landkreis/Stadt), für welche ebenfalls die Richtlinie Denkmalförderung Anwendung findet, bleibt davon unberührt.

Die Formulare für einen Förderantrag und für bewilligte Fördervorhaben finden Sie hier:

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Denkmalförderung (RL Denkmalförderung)

Antragsformulare

Weitere Formulare für bewilligte Fördervorhaben

Marginalspalte

Themenauftritt

Informationen rund um die Themen Denkmalpflege, Denkmalschutz und Restaurierung

Ansprechpartner Denkmalförderung

Gebiet Chemnitz und Förderprogramm InErz

Birgit Petzold

Gebiet Dresden

Madlen Koban

Gebiet Leipzig

Juliane Kaps

Verwaltungsvorschrift

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