Denkmalförderung
Förderung der Industriekulturstätten im Erzgebirge (InErz)
Für den Erhalt von herausragenden industriellen Zeugnissen der Bergbaugeschichte im Erzgebirge stellen der Bund über die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Freistaat Sachsen zusammen 10 Mio. EUR bis zum Jahr 2024 zur Verfügung. Gefördert werden herausragende bauliche Zeugnisse der montanhistorischen Industriekultur im Erzgebirge. Dies umfasst Bestandteile der Welterbestätte „Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří“, Kulturdenkmale mit montanhistorischem Bezug in der Pufferzone des Welterbes und assoziierte Objekte, die den Abbau weiterer Rohstoffe belegen und eine umfassende Darstellung der Bergbaugeschichte des Erzgebirges ermöglichen. In begründeten Fällen können auch weitere national bedeutsame und das kulturelle Erbe mitprägende Objekte mit Bezug zur Industriekultur gefördert werden. Sowohl die Bundes- als auch die Landesmittel werden im Freistaat Sachsen vom Landesamt für Denkmalpflege Sachsen bewilligt und verwaltet. Ab sofort und bis zum 31. Januar 2023 können Anträge für die Jahresscheibe 2023 beim Landesamt für Denkmalpflege Sachsen eingereicht werden.
Förderunterlagen finden Sie hier:
Fördergrundsätze für die „Förderung von Industriekulturstätten im Erzgebirge“ (InErz) [Download,*.pdf, 0,41 MB]
Antragsformular InErz – Bund [Download,*.xlsx, 0,03 MB]
Antragsformular InErz – Land [Download,*.pdf, 1,37 MB]
Anlage 1 – Beschreibung denkmalpflegerische Ziele [Download,*.pdf, 0,02 MB]
Anlage 2 – Verbindliche Ausgabenplanung [Download,*.xlsx, 0,01 MB]
Förderung Investitionsprogramm Industriekultur (InKult)
Für einen gelingenden Strukturwandel stellt der Bund den vom vorgezogenen Braunkohleausstieg betroffenen Regionen bis zum Jahr 2038 Förderungen über das Investitionsgesetz Kohleregionen zur Verfügung. Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat das »Investitionsprogramm Industriekultur« zur Erhaltung und zur Umgestaltung herausragender Industriegebäude und -anlagen zu lebendigen Kulturdenkmalen aufgelegt. In den kommenden Jahren soll das Programm dazu beitragen, bedeutende Industriegebäude und -anlagen mit Bezug zur Braunkohleförderung und Energiegewinnung zu erhalten und in Wert zu setzen. So sollen Chancen für neue Stätten der Industriekultur eröffnet und lebendige Kulturdenkmale entwickelt werden.
Für den Freistaat Sachsen stehen aus diesem Programm jährlich rund zwei Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel werden im Freistaat Sachsen verwaltet vom Landesamt für Denkmalpflege. Es können Anträge für die erste Jahresscheibe beim Landesamt für Denkmalpflege Sachsen eingereicht werden. Für das kommende Frühjahr ist der zweite Aufruf geplant. Über die Vergabe der Mittel entscheidet die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege und dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus sowie den sächsischen Kulturräumen.
Förderunterlagen finden Sie hier:
Förderprogamme nach der RL Denkmalförderung
Der Freistaat Sachsen gewährt auf Grundlage des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes (SächsDSchG) und der Richtlinie Denkmalförderung (RL DFö) vom 31. August 2019 Zuwendungen, die dem Schutz und der Pflege von Kulturdenkmalen dienen.
Eine Zuwendung können folgende Personen erhalten:
- Eigentümer eines Kulturdenkmales
- Besitzer (Nutzungsberechtigte) eines Kulturdenkmals.
Förderanträge auf Zuwendungen für Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen aus dem Sonderprogramm Denkmalpflege des Freistaates Sachsen und dem Denkmalschutz-Sonderprogramm der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien können jederzeit beim Landesamt für Denkmalpflege Sachsen gestellt werden. Die Antragsfrist für die Umgebinde- und Fachwerkförderung endet zum 30. Oktober des Vorjahres eines jeden Haushaltsjahres. Die Zuständigkeit der unteren Denkmalschutzbehörde für die Förderung von Objekten in ihrem Zuständigkeitsbereich (Landkreis/Stadt), für welche ebenfalls die Richtlinie Denkmalförderung Anwendung findet, bleibt davon unberührt.
Die Formulare für einen Förderantrag und für bewilligte Fördervorhaben finden Sie hier:
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Denkmalförderung (RL Denkmalförderung)
RL Denkmalförderung mit Anlage 1 [Download,*.pdf, 0,09 MB]
Mehrkostenkatalog [Download,*.pdf, 0,24 MB]
Antragsformulare
Informationsblatt [Download,*.pdf, 0,14 MB]
Antrag auf Förderung [Download,*.pdf, 1,37 MB]
Anlage 1 - Beschreibung der denkmalpflegerischen Ziele [Download,*.pdf, 0,02 MB]
Anlage 2 - Verbindliche Ausgabenplanung [Download,*.pdf, 0,01 MB]
Anlage 2 - Verbindliche Ausgabenplanung, Excel [Download,*.xlsx, 0,01 MB]
Weitere Formulare für bewilligte Fördervorhaben
Anlage 4a "Auszahlungsantrag" [Download,*.pdf, 0,09 MB]
Anlage 4b "Ausgabennachweis" [Download,*.xlsx, 0,02 MB]
Anlage 5a "Verwendungsnachweis - Sachbericht" [Download,*.pdf, 0,04 MB]
Anlage 5b "Verwendungsnachweis - zahlenmäßiger Nachweis" [Download,*.pdf, 0,27 MB]
Anlage 5c "Verwendungsnachweis - Ausgabennachweis" [Download,*.xlsx, 0,02 MB]
Anlage 5d "Verwendungsnachweis - Prüfvermerk - komm. Körperschaften und Kirchen" [Download,*.pdf, 0,01 MB]
Anlage 5d "Verwendungsnachweis - Prüfvermerk - übrige" [Download,*.pdf, 0,02 MB]