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Gebäudeinformation

Öffnungszeiten

Das Ständehaus ist montags bis freitags von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise zur Besucherregelung während der Corona-Pandemie des Oberlandesgerichts.

Der Zugang zum Ständehaus ist nur über den Haupteingang am Schloßplatz 1 möglich.

 

Gebäudeinformationen

Für hilfsbedürftige Personen befindet sich vor dem Haupteingang am Nachtbriefkasten eine Rufanlage, die Gerichtswachtmeister helfen sofort beim Zugang zu dem Gebäude weiter. Aufzüge sind vorhanden. Im Erdgeschoss und im 2. OG befindet sich ein Behinderten-WC. In der Tiefgarage ist ein Stellplatz für Behinderte reserviert. Um telefonische Vormerkung unter der Rufnummer (+49) (0351) 446 1520 wird gebeten.

Im Erdgeschoss des Ständehauses befindet sich eine Cafeteria mit Frühstücks- und Mittagsangebot. Sie ist während der Corona-Pandemie nicht für Besucher geöffnet. 

Die Mitnahme von Tieren in das Ständehaus ist nicht gestattet.

 

Hinweise zu Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen

Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen innerhalb des Hauses bedürfen grundsätzlich der Genehmigung. Bitte wenden Sie sich dazu an die Öffentlichkeitsarbeit des Landesamtes für Denkmalpflege (presse@lfd.sachsen.de ).
Für den Eingangsbereich des Ständehauses besteht eine generelle Fotoerlaubnis.

 

Sicherheitskontrollen

Im Eingangsbereich des Ständehauses finden Sicherheitskontrollen statt. Grundsätzlich müssen sich alle Personen, die in das Gebäude wollen, einer Personen- und Gepäckkontrolle unterziehen.

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Themenauftritt

Informationen rund um die Themen Denkmalpflege, Denkmalschutz und Restaurierung

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