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Denkmalliste

DIVIS – Die Denkmaldatenbank des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen

Denkmalkarte Meißen, Stadt
Denkmalkarte Meißen, Stadt  © Landesamt für Denkmalpflege Sachsen

Das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen hat den gesetzlichen Auftrag, die Liste der Kulturdenkmale zu erarbeiten. Sie ist die Grundlage für den Schutz und die Pflege der Kulturdenkmale im Land. Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass alle Beteiligten und auch Interessierten aktuelle Informationen zum Denkmalbestand erhalten.

BENUTZERHINWEISE

Die Kulturdenkmalliste des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen (LfD) ist ein nachrichtliches Verzeichnis der in seine Zuständigkeit fallenden Kulturdenkmale im Sinne von § 2 des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes (SächsDSchG). Sie umfasst die textliche Beschreibung, Kartierung und ggf. Fotografien. Archäologische Denkmale sind in ihr nicht enthalten, da für sie das Landesamt für Archäologie Sachsen zuständig ist.

Bitte beachten Sie:

  • Die Denkmaleigenschaft eines Objektes ist nicht von der Eintragung in diese Liste oder von der Kartierung abhängig. Auch Objekte, die nicht verzeichnet sind, können Denkmale sein. Grundsätzlich erstreckt sich die Denkmaleigenschaft auf Substanz und Erscheinungsbild insgesamt, auch des Inneren. Abweichendes gilt nur, wenn ausdrücklich nur Teile geschützt sind (z. B. nur die Fassade).
  • Die Kulturdenkmalliste ist niemals abgeschlossen. Durch Präzisierungen, Neu­aufnahmen oder Streichungen wird sie permanent verändert. Dies gilt auch für die kartenmäßige Darstellung, die kein amtliches Verzeichnis ist.
  • Soweit eine rechtsverbindliche Feststellung der Denkmaleigenschaft eines Objektes gewünscht wird, kann der Eigentümer bei der zuständigen unteren Denkmal­schutzbehörde einen (kostenpflichtigen) Bescheid auf Grundlage des § 10 Absatz 3 Satz 2 des SächsDSchG beantragen.
  • Der Besuch des Online-Portals ersetzt nicht die Beteiligung der zuständigen Denkmalschutz- und Denkmalfachbehörden. Jede Veränderung an Substanz oder Erscheinungsbild eines Kulturdenkmals oder seiner näheren Umgebung bedarf gemäß § 12 SächsDSchG einer denkmalrechtlichen Genehmigung. Sie ist bei der zustän­digen unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen. Es hat sich bewährt, mög­lichst frühzeitig mit deren Mitarbeitern Kontakt aufzunehmen, um die Maßnahmen abzustimmen und auf diese Weise Mehrfachplanungen zu vermeiden.

Alle veröffentlichten Inhalte über das Online-Portal des Landesamtes für Denkmalpflege sind gemäß der Creative Commons-Lizenz CC-BY-NC-ND 3.0 DE urheberrechtlich geschützt. Die Lizenzbedingungen können Sie unter https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/de/ nachlesen.

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